Die sogenannte "Bioethik Konvention" (inzwischen "Biomedizin Konvention")ist ein Entwurf einer Konvention über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates vom Juni 1996. Darin ist unter anderem folgendes vorgesehen:
Die Bundesregierung darf auf keinen Fall dieser Konvention zustimmen, denn es könnte früher oder später jeden treffen, bei einem Unfall oder im Alter, Säuglinge, Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung.
Schicken Sie deshalb einen Protestbrief an die
Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V.
Stichwort "Bioethik-Konvention"
Postfach 70 11 63
35020 Marburg
Die Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. Initiator dieser Protestaktion hat zu diesem Thema noch etwas mehr (externer Link).
Vortrag zur Bioethik von Theresia Degener zur Bioethik
Tagung " Die Würde des Menschen ist unantastbar - Gegen den Zugriff der
Bioethik auf das Leben" 26. - 28. März 1998 in Kassel
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