Die Vorsorge und die Früherkennung sind Grundlage zur Vermeidung, Milderung oder Behebung von Behinderungen.
Eine sehr umstrittene Komponente hierbei ist die genetische Beratung. Die Humangenetische Beratungsstelle führt diese Beratungen durch. Anamnesen und Stammbäume reichen für verläßlichen Beratungen oft nicht aus. Jedoch sollten Frauen über 38 Jahre und Familien, in denen Spina bifida, eine Chromosomenanomalie, Myskeldystrophie, Hämophilie oder andere erbliche Krankheiten bereits auftraten, schon während der Planung einer Schwangerschaft die Beratungsstelle aufsuchen.
vorbeugende Impfungen (externer Link)
Bei Kindern bis zum Alter von 3 Jahren sollte man eigentlich nicht von einer Behinderung sondern von Entwicklungsauffälligkeiten sprechen, da sich das Kind immer noch entwickelt und verändert. Um jedoch eine Frühförderung oder andere soziale Leistungen für das Kind zu erhalten, muß es wieder als behindert oder von Behinderung bedroht eingestuft werden.
Kindheitsentwicklung ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen
Früherkennung von Sehbeeinträchtigungen
Früherkennung von kindlichem Autismus
Kinder Untersuchungen (externer Link)