3. Erleichterungen im
Personenverkehr
3.1. Öffentlicher Nahverkehr
Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr für:
-
"Hilflos" (im
Schwerbehindertenausweis)
-
"Blind" (im
Schwerbehindertenausweis)
- Kriegsbeschädigte
und andere Versorgungsberechtigte nach dem Sozialen
Entschädigungsrecht (MdE mind. 70% oder 50% und 60% mit
G ), die schon am 1.10.1979
freifahrtberechtigt waren
-
(im
Schwerbehindertenausweis)
Die Begleitperson kann ohne km-Begrenzung frei fahren, auch
wenn der Schwerbehinderte selber zahlen muß.
- wenn der Schwerbehinderte Arbeitslosenhilfe oder für den
Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem
Bundessozialhilfegesetz, dem Jugendwohlfahrtsgesetz oder den
§§27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhält
Für 120 DM im Jahr können folgende Behinderte den
öffentlichen Nahverkehr nutzen:
Die kostenlose Wertmarke oder die 120 DM Wertmarke wird, auf
Antrag, vom Versorgungsamt ausgegeben.
3.2. Fernverkehr
Deutsche Bahn:
- Begleitpersonen fahren (bei entsprechender Eintragung im
Schwerbehindertenausweis) kostenlos
mit.
- Die BahnCard (die zum Erwerb von Fahrkarten der 2.Klasse
zum halben Preis berechtigt) erhalten Schwerbehinderte, deren
Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt, zum ermäßigten
Preis von 110 DM
- Schwerbehinderte oder Blinde können sich (und eventuell
notwendigen Begleitern ) Plätze kostenfrei reservieren
lassen
- Rollstuhlstellplätze in den rollstuhlgerechten
Großraumwagen der 2.Klasse der IC Züge können kostenfrei
reserviert werden
- Schwerkriegsbeschädigte mit
(im Schwerbehindertenausweis)
können mit 2.Klasse Ticket, die 1. Klasse benutzen.
- Unentgeltliche Beförderung eines mitgeführten
Krankenfahrstuhls und orthopädischer Hilfsmittel in allen Zügen
des Nah- und Fernverkehrs (ausgenommen in Sonderzügen und
Sonderwagen)
- Unentgeltliche Beförderung eines Führhundes mit
"Blind" (im
Schwerbehindertenausweis)
- Kindergeld
Können die Kinder (deren Behinderung vor Vollendung des 27.
Lebensjahres eingetreten ist) ihren Lebensunterhalt nicht
selbst bestreiten, so ist die Kindergeldzahlung zeitlich
unbegrenzt. Eltern können auch einen Zuschlag zum Kindergeld
beantragen, wenn ihr Einkommen zu niedrig ist, um den
steuerlichen Kinderfreibetrag voll nutzen zu können
-
Befreiung von den Rundfunkgebühren
mit Vermerk
(im Schwerbehindertenausweis) .
Anträge beim Sozialamt stellen
-
Telefon
Einen Sozialanschluß zum monatlichen Preis von 9,-DM erhalten
Sie, wenn Sie
- vermindert erwerbsfähig sind (oder geringes Einkommen)
und dadurch von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind
oder ein Angehöriger mit einer solchen Befreiung in Ihrem
Haushalt lebt. Statt eines Befreiungsbescheids reicht auch
ein Vermerk
(im
Schwerbehindertenausweis).
- allein mit eigenem Haushalt wohnen und Whngeld beziehen
und Altersruhegeld, Rente wegen Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit, Versorgungsbezüge oder eine sonstige
Altersrente erhalten
- allein mit eigenem Haushalt wohnen und Whngeld beziehen
und als Witwe/Witwer Rente oder Versorgungsbezüge erhalten
und das 60. Lebensjahr vollendet haben
Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 90 erhalten
Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte den Sozialanschluß
für 5,-DM.
Außerdem gibt es noch folgende Ermäßigungen und
Hilfen:
- Blindensendungen
- Bausparverträge
- Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten
- Renten bei verminderter
Erwerbsfähigkeit
- Altersruhegeld
- Kriegsopferfürsorge
Steuern sparen
Hilfen zur
beruflichen Eingliederung von Schwerbehinderten
Inhaltsverzeichnis
3. Erleichterungen im
Personenverkehr
3.1. Öffentlicher Nahverkehr
Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr für:
-
"Hilflos" (im
Schwerbehindertenausweis)
-
"Blind" (im
Schwerbehindertenausweis)
- Kriegsbeschädigte
und andere Versorgungsberechtigte nach dem Sozialen
Entschädigungsrecht (MdE mind. 70% oder 50% und 60% mit
G ), die schon am 1.10.1979
freifahrtberechtigt waren
-
(im
Schwerbehindertenausweis)
Die Begleitperson kann ohne km-Begrenzung frei fahren, auch
wenn der Schwerbehinderte selber zahlen muß.
- wenn der Schwerbehinderte Arbeitslosenhilfe oder für den
Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem
Bundessozialhilfegesetz, dem Jugendwohlfahrtsgesetz oder den
§§27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhält
Für 120 DM im Jahr können folgende Behinderte den
öffentlichen Nahverkehr nutzen:
Die kostenlose Wertmarke oder die 120 DM Wertmarke wird, auf
Antrag, vom Versorgungsamt ausgegeben.
3.2. Fernverkehr
Deutsche Bahn:
- Begleitpersonen fahren (bei entsprechender Eintragung im
Schwerbehindertenausweis) kostenlos
mit.
- Die BahnCard (die zum Erwerb von Fahrkarten der 2.Klasse
zum halben Preis berechtigt) erhalten Schwerbehinderte, deren
Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt, zum ermäßigten
Preis von 110 DM
- Schwerbehinderte oder Blinde können sich (und eventuell
notwendigen Begleitern ) Plätze kostenfrei reservieren
lassen
- Rollstuhlstellplätze in den rollstuhlgerechten
Großraumwagen der 2.Klasse der IC Züge können kostenfrei
reserviert werden
- Schwerkriegsbeschädigte mit
(im Schwerbehindertenausweis)
können mit 2.Klasse Ticket, die 1. Klasse benutzen.
- Unentgeltliche Beförderung eines mitgeführten
Krankenfahrstuhls und orthopädischer Hilfsmittel in allen Zügen
des Nah- und Fernverkehrs (ausgenommen in Sonderzügen und
Sonderwagen)
- Unentgeltliche Beförderung eines Führhundes mit
"Blind" (im
Schwerbehindertenausweis)
- Kindergeld
Können die Kinder (deren Behinderung vor Vollendung des 27.
Lebensjahres eingetreten ist) ihren Lebensunterhalt nicht
selbst bestreiten, so ist die Kindergeldzahlung zeitlich
unbegrenzt. Eltern können auch einen Zuschlag zum Kindergeld
beantragen, wenn ihr Einkommen zu niedrig ist, um den
steuerlichen Kinderfreibetrag voll nutzen zu können
-
Befreiung von den Rundfunkgebühren
mit Vermerk
(im Schwerbehindertenausweis) .
Anträge beim Sozialamt stellen
-
Telefon
Einen Sozialanschluß zum monatlichen Preis von 9,-DM erhalten
Sie, wenn Sie
- vermindert erwerbsfähig sind (oder geringes Einkommen)
und dadurch von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind
oder ein Angehöriger mit einer solchen Befreiung in Ihrem
Haushalt lebt. Statt eines Befreiungsbescheids reicht auch
ein Vermerk
(im
Schwerbehindertenausweis).
- allein mit eigenem Haushalt wohnen und Whngeld beziehen
und Altersruhegeld, Rente wegen Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit, Versorgungsbezüge oder eine sonstige
Altersrente erhalten
- allein mit eigenem Haushalt wohnen und Whngeld beziehen
und als Witwe/Witwer Rente oder Versorgungsbezüge erhalten
und das 60. Lebensjahr vollendet haben
Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 90 erhalten
Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte den Sozialanschluß
für 5,-DM.
Außerdem gibt es noch folgende Ermäßigungen und
Hilfen:
- Blindensendungen
- Bausparverträge
- Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten
- Renten bei verminderter
Erwerbsfähigkeit
- Altersruhegeld
- Kriegsopferfürsorge
Steuern sparen
Hilfen zur
beruflichen Eingliederung von Schwerbehinderten
Inhaltsverzeichnis