Der Umgang
miteinander
Allgemeine Grundsätze
Für das Helfen
Behinderte sind Menschen wie Sie und ich und möchten auch so
behandelt werden, deshalb sollten Sie Ihnen gegenüber immer
natürlich bleiben. Alle Umgangsformen und Höflichkeitsbezeugungen
wie unter Nichtbehinderten sind gültig. Ein auffälliges Anstarren
der Person ist genauso falsch wie ein betretenes Wegsehen.
Sprechen Sie immer mit dem Behinderten selbst und nicht mit
seinem eventuellen Begleiter. Fragen Sie, ob Hilfe erwünscht ist
und respektieren Sie auch eine ablehnende Antwort. Denken Sie
immer daran, daß nicht nur bauliche Barrieren , sondern vor allem
Gedankenlosigkeit und Intoleranz den Weg des Behinderten hemmen
könnten.
Für das Sich-helfen-lassen
Nichtbehinderte Menschen haben meist Probleme beim Ansprechen
Behinderter, deshalb sollten Sie auch den ersten Schritt wagen,
gegen eine freundliche Begrüßung oder eine Frage hat selten
jemand etwas. Versuchen Sie dem Helfer so genau wie möglich zu
beschreiben, in welcher Art und Weise er helfen kann, denn oft
fehlt das nötige Hinmtergrundwissen. Möchten Sie eine angebotene
Hilfe nicht in Anspruch nehmen, so machen Sie ihm auch dies
verständlich.
Tips zum Umgang mit stotternden Menschen von der
Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V.
Ratschläge zum Umgang mit Schwerhörigen
und Ertaubten
Tips zum Umgang mit Sehgeschädigten 
Die folgenden Tips entnahm ich der Broschüre
"Siehste ?!? - Eine Brücke zu sehbehinderten und blinden
Menschen" vom Deutschen Blindenverband e.V.
- So normal wie möglich miteinander umgehen ist immer
richtig...
- Unterstützung erwarten sie nur dort, wo es gilt, das
fehlende Sehvermögen auszugleichen...
- Sprechen Sie also - und das gilt nicht nur für Ärzte -
nicht die Begleitperson an, wenn Sie einem Blinden oder
Sehbehinderten etwas sagen möchten...
- Ebenso wichtig ist es, ihn darauf hinzuweisen, wenn man die
Unterhaltung unterbricht und sich einem anderen
Gesprächspartner zuwendet oder den Raum kurz verläßt.
- Ganz selbstverständlich sollte es auch sein, Blinde nicht
zu belauschen und in ihrer Gegenwart keine heimlichen Blicke
oder Gesten mit anderen auszutauschen.
- Viele Passanten wollen besonders rücksichtsvoll sein und
bleiben mucksmäuschenstill auf dem Gehweg stehen, wenn ihnen
ein Blinder begegnet, um ihn nicht zu stören. Würden Sie statt
dessen mit normalem Schritt weitergehen oder gar den Blinden
ansprechen, dann könnte dieser schon ausweichen, bevor er mit
dem Stock das Bein des Passanten berührt.
- Wenn ein Blinder oder hochgradig Sehbehinderter die Straße
überqueren will, ist er über ein Hilfsangebot besonders
dankbar. Einige möchten allerdings ganz selbständig gehen und
werden deshalb Hilfe ablehnen.
- Beim Gehen ziehen Blinde es vor, den Arm ihrer
Begleitperson unterzufassen, sie wollen also nicht gezogen oder
geschoben werden. Es ist auch wichtig zu wissen, ob es hinauf
oder hinab geht.
- Niemals darf man einen blinden Passanten, ohne ihn
anzusprechen , einfach am Arm packen und über die Straße
mitnehmen oder ihn in ein Verkehrsmittel bugsieren. Schließlich
kann man ja nicht wissen, wo derjenige hin will.
- Türen sollten nach Möglichkeit geschlossen sein. So besteht
keine Gefahr dagegenzustoßen. Außerdem findet der Nichtsehende
die Klinke leichter...
- Will man einem Blinden einen Sitzplatz anbieten, dann führt
man ihn am besten bis an den Stuhl oder Sessel heran, legt
seine Hand auf die Lehne oder Sitzfläche und teilt ihm dadurch
mit, wie die Sitzgelegenheit plaziert ist.
- Beim Essen legt man die Speisen am besten vor und teilt
zugleich mit, um was es sich im einzelnen handelt. Sofern der
Blinde nicht vorzieht, dies selbst zu tun, kann Fleisch
vorgeschnitten werden. Die Anordnung der Speisen auf dem Teller
kann man sehr gut dadurch erklären, daß man sich den Teller als
Ziffernblatt einer Uhr vorstellt (Das Fleisch liegt zwischen 4
und 7). Die Getränke gießt die Begleitperson ein. Glas oder Tee
stellt man dicht neben den Teller des Blinden und weist darauf
hin.
- Beim Rauchen sollte man dem Blinden einen eigenen
Aschenbecher anbieten. Beim Einkaufen sollte der Begleiter
informiert sein, was im einzelnen eingekauft werden
soll...
- Wo ist da? Und wo ist dort? Dem Blinden oder Sehbehinderten
ist nur geholfen, wenn er genaue Auskünfte erhält. Eine
Bushaltestelle "da drüben" wird er nur schwer finden. Sie
sollten ihm deshalb genau beschreiben, wie er am besten zu der
Haltestelle gelangt...
Ratschläge für den
Umgang mit Schwerhörigen und Ertaubten
(aus der Broschüre "Der DSB ist für Sie da! Aufgaben,
Organisation, Perspektiven" vom Deutschen Schwerhörigenbund
e.V.)
- Sehen Sie den Schwerhörigen beim Sprechen stets an, damit
er von den Lippen ablesen kann.
- Sprechen Sie einen Schwerhörigen nie von hinten an oder mit
der Hand vor dem Mund.
- Sprechen Sie ruhig, langsam und deutlich in normalem
Tonfall.
- Schreien Sie nicht, das verzerrt den Ton und kann besonders
bei Hörgeräteträgern schmerzhaft sein.
- Fragen Sie, wenn Sie Zweifel haben, in geeigneter Form, ob
der Schwerhörige Sie versteht und ggf., wie er Sie verstehen
kann.
- Schreiben Sie zur Not etwas auf, das ist besonders bei
Terminen, Zahlen oder Adressen wichtig.
- Bleiben Sie bitte geduldig, wenn etwas nicht verstanden
wurde.
- Sorgen Sie für gute Lichtverhältnisse, lassen Sie den
Schwerhörigen möglichst mit dem Rücken zum Licht sitzen, damit
er besser ablesen kann.
- Sorgen Sie bei einer Unterhaltung in Gesellschaft dafür,
daß der Schwerhörige etwas mitbekommt, machen Sie ihn (auch
durch Wiederholungen von Zeit zu Zeit) mit dem jeweiligen Thema
vertraut.
- Lachen Sie den Schwerhörigen oder Erlaubten nicht aus, wenn
er etwas nicht verstanden hat oder eine falsche Antwort gegeben
hat, wiederholen Sie bitte Ihre Frage und sagen Sie ggf. auch,
warum die falsche Antwort komisch war.
- Vermeiden Sie bei einem Gespräch unnötigen Lärm, stellen
Sie Radio, Plattenspieler oder Fernseher ab, wenn Sie mit einem
Schwerhörigen sprechen.
Nicht immer bekennen sich Schwerhörige oder Erlaubte zu ihrer
Behinderung. Wenn Sie wissen, daß Sie mit einem Hörgeschädigten
zusammen sind, versuchen Sie bitte, die o.g. Ratschläge zu
befolgen. Wenn Sie es nicht wissen oder nur den Eindruck haben,
daß jemand schlecht oder gar nichts hört, versuchen Sie dies in
höflicher Form herauszufinden, damit Sie sich auf die Person
einstellen können. In Hotels z.B. ist es besonders wichtig zu
wissen, ob ein Gast hörgeschädigt ist, damit er in Notfällen
(Brand z.B.) direkt benachrichtigt werden kann.
Schwerhörige und Erlaubte sind Menschen wie Du und ich, nur, daß
sie eben schlecht oder nicht hören können. Jeden von uns kann
dieses Schicksal morgen treffen, durch Unfall, Hörsturz oder
Infektion. Der Umgang mit Hörgeschädigten sollte deshalb etwas
ganz Normales sein. Alles, was Sie dazu brauchen, sind das nötige
Bewußtsein dem Hörgeschädigten gegenüber und manchmal etwas
Geduld.
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