Behinderte sind Menschen wie Sie und ich und möchten auch so behandelt werden, deshalb
sollten Sie Ihnen gegenüber immer natürlich bleiben. Alle Umgangsformen und
Höflichkeitsbezeugungen wie unter Nichtbehinderten sind gültig. Ein auffälliges
Anstarren der Person ist genauso falsch wie ein betretenes Wegsehen. Sprechen Sie immer
mit dem Behinderten selbst und nicht mit seinem eventuellen Begleiter. Fragen Sie, ob
Hilfe erwünscht ist und respektieren Sie auch eine ablehnende Antwort. Denken Sie immer
daran, daß nicht nur bauliche Barrieren , sondern vor allem Gedankenlosigkeit und
Intoleranz den Weg des Behinderten hemmen könnten.
Für das Sich-helfen-lassen
Nichtbehinderte Menschen haben meist Probleme beim Ansprechen Behinderter, deshalb
sollten Sie auch den ersten Schritt wagen, gegen eine freundliche Begrüßung oder eine
Frage hat selten jemand etwas. Versuchen Sie dem Helfer so genau wie möglich zu
beschreiben, in welcher Art und Weise er helfen kann, denn oft fehlt das nötige
Hinmtergrundwissen. Möchten Sie eine angebotene Hilfe nicht in Anspruch nehmen, so machen
Sie ihm auch dies verständlich.
Tips zum Umgang mit stotternden Menschen
von der Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V.
Die folgenden Tips entnahm ich der Broschüre "Siehste ?!? - Eine Brücke zu
sehbehinderten und blinden Menschen" vom Deutschen Blindenverband e.V.
So normal wie möglich miteinander umgehen ist immer richtig...
Unterstützung erwarten sie nur dort, wo es gilt, das fehlende Sehvermögen
auszugleichen...
Sprechen Sie also - und das gilt nicht nur für Ärzte - nicht die Begleitperson an,
wenn Sie einem Blinden oder Sehbehinderten etwas sagen möchten...
Ebenso wichtig ist es, ihn darauf hinzuweisen, wenn man die Unterhaltung unterbricht und
sich einem anderen Gesprächspartner zuwendet oder den Raum kurz verläßt.
Ganz selbstverständlich sollte es auch sein, Blinde nicht zu belauschen und in ihrer
Gegenwart keine heimlichen Blicke oder Gesten mit anderen auszutauschen.
Viele Passanten wollen besonders rücksichtsvoll sein und bleiben mucksmäuschenstill
auf dem Gehweg stehen, wenn ihnen ein Blinder begegnet, um ihn nicht zu stören. Würden
Sie statt dessen mit normalem Schritt weitergehen oder gar den Blinden ansprechen, dann
könnte dieser schon ausweichen, bevor er mit dem Stock das Bein des Passanten berührt.
Wenn ein Blinder oder hochgradig Sehbehinderter die Straße überqueren will, ist er
über ein Hilfsangebot besonders dankbar. Einige möchten allerdings ganz selbständig
gehen und werden deshalb Hilfe ablehnen.
Beim Gehen ziehen Blinde es vor, den Arm ihrer Begleitperson unterzufassen, sie wollen
also nicht gezogen oder geschoben werden. Es ist auch wichtig zu wissen, ob es hinauf oder
hinab geht.
Niemals darf man einen blinden Passanten, ohne ihn anzusprechen , einfach am Arm packen
und über die Straße mitnehmen oder ihn in ein Verkehrsmittel bugsieren. Schließlich
kann man ja nicht wissen, wo derjenige hin will.
Türen sollten nach Möglichkeit geschlossen sein. So besteht keine Gefahr
dagegenzustoßen. Außerdem findet der Nichtsehende die Klinke leichter...
Will man einem Blinden einen Sitzplatz anbieten, dann führt man ihn am besten bis an
den Stuhl oder Sessel heran, legt seine Hand auf die Lehne oder Sitzfläche und teilt ihm
dadurch mit, wie die Sitzgelegenheit plaziert ist.
Beim Essen legt man die Speisen am besten vor und teilt zugleich mit, um was es sich im
einzelnen handelt. Sofern der Blinde nicht vorzieht, dies selbst zu tun, kann Fleisch
vorgeschnitten werden. Die Anordnung der Speisen auf dem Teller kann man sehr gut dadurch
erklären, daß man sich den Teller als Ziffernblatt einer Uhr vorstellt (Das Fleisch
liegt zwischen 4 und 7). Die Getränke gießt die Begleitperson ein. Glas oder Tee stellt
man dicht neben den Teller des Blinden und weist darauf hin.
Beim Rauchen sollte man dem Blinden einen eigenen Aschenbecher anbieten. Beim Einkaufen
sollte der Begleiter informiert sein, was im einzelnen eingekauft werden soll...
Wo ist da? Und wo ist dort? Dem Blinden oder Sehbehinderten ist nur geholfen, wenn er
genaue Auskünfte erhält. Eine Bushaltestelle "da drüben" wird er nur schwer
finden. Sie sollten ihm deshalb genau beschreiben, wie er am besten zu der Haltestelle
gelangt...
Ratschläge für den Umgang mit Schwerhörigen und Ertaubten
(aus der Broschüre "Der DSB ist für Sie da! Aufgaben, Organisation,
Perspektiven" vom Deutschen Schwerhörigenbund e.V.)
Sehen Sie den Schwerhörigen beim Sprechen stets an, damit er von den Lippen ablesen
kann.
Sprechen Sie einen Schwerhörigen nie von hinten an oder mit der Hand vor dem Mund.
Sprechen Sie ruhig, langsam und deutlich in normalem Tonfall.
Schreien Sie nicht, das verzerrt den Ton und kann besonders bei Hörgeräteträgern
schmerzhaft sein.
Fragen Sie, wenn Sie Zweifel haben, in geeigneter Form, ob der Schwerhörige Sie
versteht und ggf., wie er Sie verstehen kann.
Schreiben Sie zur Not etwas auf, das ist besonders bei Terminen, Zahlen oder Adressen
wichtig.
Bleiben Sie bitte geduldig, wenn etwas nicht verstanden wurde.
Sorgen Sie für gute Lichtverhältnisse, lassen Sie den Schwerhörigen möglichst mit
dem Rücken zum Licht sitzen, damit er besser ablesen kann.
Sorgen Sie bei einer Unterhaltung in Gesellschaft dafür, daß der Schwerhörige etwas
mitbekommt, machen Sie ihn (auch durch Wiederholungen von Zeit zu Zeit) mit dem jeweiligen
Thema vertraut.
Lachen Sie den Schwerhörigen oder Erlaubten nicht aus, wenn er etwas nicht verstanden
hat oder eine falsche Antwort gegeben hat, wiederholen Sie bitte Ihre Frage und sagen Sie
ggf. auch, warum die falsche Antwort komisch war.
Vermeiden Sie bei einem Gespräch unnötigen Lärm, stellen Sie Radio, Plattenspieler
oder Fernseher ab, wenn Sie mit einem Schwerhörigen sprechen.
Nicht immer bekennen sich Schwerhörige oder Erlaubte zu ihrer Behinderung. Wenn Sie
wissen, daß Sie mit einem Hörgeschädigten zusammen sind, versuchen Sie bitte, die o.g.
Ratschläge zu befolgen. Wenn Sie es nicht wissen oder nur den Eindruck haben, daß jemand
schlecht oder gar nichts hört, versuchen Sie dies in höflicher Form herauszufinden,
damit Sie sich auf die Person einstellen können. In Hotels z.B. ist es besonders wichtig
zu wissen, ob ein Gast hörgeschädigt ist, damit er in Notfällen (Brand z.B.) direkt
benachrichtigt werden kann. Schwerhörige und Erlaubte sind Menschen wie Du und
ich, nur, daß sie eben schlecht oder nicht hören können. Jeden von uns kann dieses
Schicksal morgen treffen, durch Unfall, Hörsturz oder Infektion. Der Umgang mit
Hörgeschädigten sollte deshalb etwas ganz Normales sein. Alles, was Sie dazu brauchen,
sind das nötige Bewußtsein dem Hörgeschädigten gegenüber und manchmal etwas Geduld.